Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund einiger Nachfragen in den vergangenen Tagen möchte ich auf einige aktuell geltende Regelungen
bezüglich Quarantäne und den Umgang mit Erkältungssymptomen hinweisen, die sich u.a. in den auf der Homepage
veröffentlichten Gesetzes- und Verordnungstexten finden:
1) Im Falle coronaspezifischer Erkältungssymptome (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmackssinns) bei nur einem Mitglied eines Hausstandes gilt für alle Mitglieder dieses Hausstands ein Betretungsverbot für die Schule. Hat also eines von mehreren Kindern solche Symptome, darf auch kein Geschwisterkind zur Schule gehen.
2) Auch im Falle einer positiven Testung eines Mitglieds des Hausstands gilt für alle Mitglieder des Hausstands eine Quarantäne (, die zar vom Gesundheitsamt schriftlich versendet wird, aber bereits nach der positiven Testung wirksam ist).
3) Anders verhält es sich, wenn aufgrund einer positiven Testung beispielsweise für eine ganze Klasse oder einen ganzen Jahrgang eine Quarantäne verhängt wird. In diesem Fall gilt diese Quarantäne (im Normalfall) nicht für den ganzen Hausstand, so dass beispielsweise Geschwisterkinder die Schule besuchen dürfen. Ungeachtet dieser allgemeinen Regelung kann alledings das Gesundheitsamt auch in diesem Fall die Beschränkungen verschärfen, es handelt sich aber anders als in den beschriebenen Fällen nicht um einen Automatismus.