Neuwahl der Schulkonferenz - Wahlausschreiben 2025
Fritzlar, den 03.09.2025
Sehr geehrtes Lehrerkollegium,
sehr geehrte Elternschaft,
liebe Schülerschaft,
alle zwei Jahre wird in den hessischen Schulen die Schulkonferenz neu gewählt. Die Schulkonferenz der KHS besteht aus 6 Lehrkräften, 3 Elternvertretern, 3 Schülervertretern und dem Schulleiter.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule und entscheidet über alle wichtigen Grundsatzfragen.
Nachstehend finden Sie/findet Ihr das Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz:
Wer kann gewählt werden?
Als Lehrervertreter jede an der Schule fest angestellte Lehrkraft.
Als Schülervertreter jeder Schüler ab der 8. Klasse aufwärts.
Als Elternvertreter jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers.
Wie kann man sich als Kandidat melden?
Wer Lehrkraft oder Schülerratsmitglied oder Mitglied des Schulelternbeirates ist, kann in der jeweiligen Versammlung seine Bereitschaft zur Kandidatur bekannt geben. Schüler und Eltern, die nicht Mitglied dieser Gremien sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der für eine Elternkandidatur der Schulbesuch des minderjährigen Kindes und für Schülerkandidaturen der Schulbesuch der Schülerin oder des Schülers und seine Klassenstufe bestätigt werden.
Die Wählbarkeitsbescheinigungen sind im Sekretariat erhältlich. Das Sekretariat leitet die ausgefüllten Bescheinigungen an die jeweiligen Wahlleiter weiter.
Wie wird gewählt?
Die Lehrervertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern der Gesamtkonferenz gewählt.
Die Schülervertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Schülerrates gewählt.
Die Elternvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Schulelternbeirats gewählt.
Es wird geheim abgestimmt.
Es werden keine persönlichen Stellvertreter gewählt. Ist ein gewähltes Mitglied verhindert oder scheidet es aus, wird es vom Bewerber bzw. von der Bewerberin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl vertreten.
Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt, es sei denn, jeweils ein Viertel der Mitglieder der Lehrerkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats beantragen, dass die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt werden.
Bei Listenwahl sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 13.September 2025 Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) der oder dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe (Schulleiter bzw. Schulelternbeiratsvorsitzende bzw. Schulsprecher) einzureichen.
Im Falle der Listenwahl gilt:
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweilige Personengruppen Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt.
Wann wird gewählt?
Die Wahlen finden für die LehrerInnen in der nächsten Gesamtkonferenz am Montag, dem 22.09., statt, die für die Eltern in der nächsten Sitzung des Schulelternbeirats (24.09.) und für die SchülerInnen während der nächsten Sitzung des Schülerrats (Termin wird noch bekanntgegeben). Bitte die jeweiligen Termin- Aushänge beachten. Die erste Sitzung der neuen Schulkonferenz findet am Mittwoch, dem 12.11.2025, um 17h in Raum 201 statt.
Thomas Neumark
Schulleiter der König-Heinrich-Schule Fritzlar
Ausgehängt an den Mitteilungsbrettern sowie auf der Homepage veröffentlich am 03.09.2025 bis zum Abschluss der Stimmabgabe.














